- Allgemeines
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge, die mit minizart Fotografie (im Folgenden Auftragnehmer) geschlossen und durchgeführt werden.
- Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
- Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
- Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich) die Geschäftsbedingungen an. Die Terminvereinbarung und Buchung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden.
- Urheber- und Nutzungsrecht
- Alle von der Fotografin gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzes.
- Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
- Der Kunde hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder sowohl in Printmedien (für den privaten Gebrauch) als auch in Online-Medien (z.B. für die eigene Homepage, in Sozialen Medien wie z.B.Facebook, Twitter usw.) ist die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Aufgrund von §19 UStG wird eine Mehrwertsteuer nicht erhoben (Kleinunternehmerregelung).
- Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
- Die Vergütung für das gebuchte Fotopaket ist entweder am Tag des Shootings in bar zu bezahlen oder innerhalb von 7 Tagen nach dem Fototermin zu überweisen, bevor die Fotografin die Online-Galerie zur Verfügung stellt.
- Das Honorar für zusätzlich gewünschte Bilder, Dateien, sonstige Fotoprodukte (Leinwände, Fotobücher etc.) und ggf. das Upgrade auf ein höheres Foto-Paket ist nach Auswahl der Bilder und Fotoprodukte vom Auftraggeber zu zahlen. Eine Übergabe/ Übersendung der fertigen Fotoprodukte findet erst nach kompletter Bezahlung statt.
- Die erstellten Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum und in den Händen der Fotografin.
- Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Der Auftraggeber erkennt den fotografischen und gestalterischen Stil der Fotografin mit der Auftragserteilung an. Somit obliegt ihr die digitale Bildbearbeitung. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe des Werks bei ihr eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.
- Die Fotografin stellt dem Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung. Die Vorauswahl der Bilder, welche in der Online Galerie gezeigt werden, übernimmt die Fotografin.
- Es ist nicht gestattet Bilder aus der Online-Galerie herunter zu laden oder zu kopieren.
- Der Auftraggeber teilt der Fotografin die Auswahl seiner Bilder oder ggf. weiterer Fotoprodukte schriftlich mit.
- Die Fotografin verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten, die vom Auftraggeber ausgewählten Bilder professionell zu bearbeiten und dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
- Sind Bilder durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung frei gegeben worden, muss ein nachträgliches Widerrufsrecht vom Fotografen nicht eingeräumt werden. Sollte der Fotograf einem Widerruf dennoch zustimmen, so ist ein zusätzliches Honorar in Höhe von 150 Euro zuzüglich ggf. weiterer anfallenden Kosten fällig (z. B. investierte Zeit der Aufarbeitung, Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, etc.). Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.
- Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt in Rechnung gestellt:– Storno 15. bis 8. Tag vor dem gebuchten Termin: 25 %– Storno 7.bis 2. Tag vor dem gebuchten Termin: 50 %– 1 Tag vor dem gebuchten Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme.
- Das Ausfallhonorar wird sofort mit Rechnungsstellung fällig, kann aber als Gutschein ausgestellt und im Rahmen eines Babyshootings im Zeitraum vom 5.Lebensmonat bis zum 1. Geburtstag des Babys eingelöst werden. Sollten fest vereinbarte Fototermine aufgrund von Krankheit, Unfall, Wettereinflüssen oder anderen Gründen höherer Gewalt seitens der Fotografin verschoben und neu terminiert werden, besteht für den Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch.
- Korrektur, Abnahme
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
- Mängel sind stets vom Auftragnehmer zu beseitigen solange der Auftraggeber die Beanstandung innerhalb der 5 Tage geltend macht.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
- Bildbearbeitung
- Es ist nicht gestattet die Lichtbilder nachträglich zu bearbeiten oder zu verändern , z.B. hinsichtlich des Bildbeschnitts, der Erstellung von Composings oder Collagen, Farbumwandlungen in S/W, Sepia o.ä.
- Eine Ausnahme stellt die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking dar. Allerdings sind hierbei jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link der Fotografin als Urheberin der Lichtbilder zu nennen.
- Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
- Alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen werden von der Fotografin streng vertraulich behandelt.
- Haftung
- Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Für entstandene Schäden haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Die Fotografin verpflichtet sich, Bilddateien 2 Jahre aufzubewahren.
- Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, haftet sie nicht.
- Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
- Der Versand von Lichtbildern und Fotoprodukten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
- Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 01.03.2017
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.